Sogenannte Bio-Tattoos sind nach Dermatologen-Ansicht bedenklich, denn dass diese Hautmotive nach Jahren spurlos wieder verschwinden, ist keinesfalls garantiert.
Eine junge Frau, der eine richtige Tätowierung ebenfalls zu langfristig war, hatte sich vor Jahren ein „Bio-Tattoo“ stechen lassen mit dem üblichen Versprechen, dieses verschwinde spätestens nach sieben Jahren von allein. Die Frau glaubte das und staunte nicht schlecht, als das auf ihren Bauch gestochene Bild sieben Jahre später keinerlei Anstalten machte, von selbst zu verschwinden! :)
Sie zog vor Gericht und klagte: Nun erhält sie die Kosten für die aufwändige Entfernung des Tattoos sowie ein beachtliches Schmerzensgeld. Das Gericht sprach ihr auch noch das Recht zu, mögliche Folgeschäden geltend zu machen.
Fazit: „Bio-Tattoos“, die angeblich nach Jahren von alleine verschwinden, sind höchst fragwürdig. Wer sich doch darauf eingelassen hat und später vergeblich auf das Verschwinden wartet, steht nach dem Urteil des OLG Karlsruhe nicht mehr rechtelos dar.
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